Ein neues Urteil schützt Giroinhaber: Laut dem AG Ludwigslust ist eine kurzfristige Girokontokündigung nicht immer rechtens. Entsprechend sollten Sie sich als Betroffener zur Wehr setzen, wenn Ihre Bank das Girokonto kündigt.
Ein neues Urteil dürfte Verbrauchern Mut machen, denen die Bank das Girokonto quasi aus heiterem Himmel kündigt. Denn eine kurzfristige Kündigung ist nicht rechtens, wie vor kurzem anwalt.de informierte. Die Seite beruft sich hierbei auf ein Urteil vom Amtsgericht Ludwigslust (Az.: 43 C 288/16) vom 31.05.2017.
Girokonto-Kündigung nur aus wichtigem Grund
Zwar ist eine Girokontokündigung aus einem wichtigen Grund durchaus möglich. Im behandelten Fall allerdings kündigte die Bank ein Girokonto, weil es nicht mehr möglich wäre, dieses zum Nulltarif zu führen. Ein angeblich wichtiger Grund liegt in diesem Fall laut Gericht aber nicht vor, die außerordentliche Kündigung ist daher rechtswidrig.
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Was war genau geschehen? Im Jahr 2000 eröffnete eine Frau bei ihrer Sparkasse ein kostenloses Girokonto. Rund sechs Jahre später kündete die Sparkasse dieses im März 2016. Mit dem Argument, dass die einst kostenlose Kontoführung wegen der aktuellen Marktlage – Stichwort EZB und Null-Zins-Politik – nicht mehr zum Nulltarif möglich wäre. Sondern nur noch gegen ein entsprechendes Entgelt.
Die Klägerin wiederum pochte auf das einstige Angebot „Das Girokonto zum Nulltarif“. Daraufhin kündigte die Sparkasse, da diese sich nicht unbegrenzt gezwungen sieht, ihren Kunden ein kostenloses Girokonto ohne Wenn und Aber anzubieten. Also landete der Fall vor dem Amtsgericht Ludwigslust, das allerdings die Klägerin im Recht sieht. Weil eben kein wichtiger Grund vorhanden wäre. Zumal die Sparkasse als öffentlich-rechtliche Körperschaft dem Willkürverbot unterliege.
Widerstand bei Girokontokündigung ratsam
Ein Aber zum Urteil folgt dennoch. Erstens verhandelte das Amtsgericht Ludwigslust lediglich die außerordentliche Kündigung. Nicht jedoch, ob eine ordentliche Kündigung oder nachträgliche Änderungen der Konditionen zu Lasten des Kunden erlaubt wären. Dass ein kostenloses Girokonto tatsächlich auf ewig kostenlos sein muss, ist also nicht gewiss. Zweitens reichte das Amtsgericht Ludwigslust den Fall an das Landgericht Schwerin weiter, welches das Urteil des AG Ludwigslust betätigt oder widerruft.
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Dennoch: Schon das Oberlandesgericht Naumburg urteilte bereits im Januar 2012 (Az.: 9 U 128/11) ähnlich. Demnach dürfen Sparkassen ihren Kunden keine Kündigung aussprechen, nur um höhere Entgelte zu erzwingen. Eine solche Vorgehensweise verbiete der Kontrahierungszwang des § 5 SpkVO (Sachsen-Anhalt). Auch der Bundesgerichtshof sah bereits die Kündigung eines Girokontos durch die Sparkasse als rechtswidrig an. In einem Urteil vom 05. Mai 2015 (Az.: XI ZR 214/14) erklärte der BGH eine Klausel für unwirksam, nach welcher Sparkassen Girokonten „jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist“ kündigen dürfen. Weil für Sparkassen als öffentlich-rechtliche Geldhäuser höhere Anforderungen gelten als für andere Kreditinstitute.
Fazit: Sollte Ihnen eine Sparkasse das Girokonto kündigen, haben Sie gute Chancen, Ihr Konto behalten zu können. Widersprechen Sie daher der Kündigung – durch einen Anwalt.
Quellen: anwalt.de & rechtstipp24.de