Urteil zum Basiskonto: 8,99 Euro sind „unangemessen“

Oha, dieses Urteil dürfte viele aufhorchen lassen. Laut dem BGH ist eine Gebühr von 8,99 Euro im Monat für ein Basiskonto „unangemessen“. Am Pranger: die Deutsche Bank – und andere…

Eigentlich sind Basiskonten für die unter uns gedacht, die weniger Geld haben. Also für Einkommensschwache, wie man das heute so schön formuliert. Sozial Schwache, Obdachlose, Flüchtlinge. Doch gerade diese Klientel zocken die Banken mitunter ganz schön dreist ab. Zu dreist, wie der Bundesgerichtshof urteilt. Den Richtern zufolge müssen die Kosten nämlich „angemessen“ sein. Was das nun genau heißt, lassen die Richter leider offen.

Basiskonto: Deutsche Bank verlangt 8,99 Euro

Geklagt hatten jedenfalls Verbraucherzentralen – gegen die Deutsche Bank. Diese bot ihr Basiskonto bisher für 8,99 Euro im Monat an. Zu viel, weil eben laut BGH nicht „angemessen“. Die Deutsche Bank muss also nachbessern. Beziehungsweise den Preis – wie weit auch immer – senken. Zumal die Bank gewisse Leistungen extra berechnete. Für das Einlösen von Schecks oder das Einrichten eines Dauerauftrags erhob die Deutsche Bank weitere 1,50 Euro. Wobei das Urteil auch bestehende Verträge betrifft. Immerhin: Die Deutsche Bank will „zügig reagieren“, wie deren Anwalt Reiner Hall verspricht.

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Das Urteil betrifft allerdings nicht allein die Deutsche Bank, wie ein Test der Stiftung Warentest anno 2019 beweist. Nur zwei (!) von 124 Banken boten das Basiskonto zum Nulltarif an. Für die teuersten waren über 200 Euro im Jahr fällig. Zum Vergleich: Die Deutsche Bank berechnete bisher bei 12 x 8,99 Euro genau 107,88 Euro im Jahr. Damit war die Deutsche Bank quasi noch günstig.

Verbraucherzentralen fordern Definition

Im Fazit fordert der Bundesverband der Verbraucherzentralen jedenfalls eine verbindliche Definition per Gesetz, welcher Preis für ein Basiskonto nun angemessen ist. Weitere Klagen gegen andere Banken scheinen wahrscheinlich. Gegen zu hohe Gebühren will der Bundesverband weiterhin klagen.

Recht bekam der Bundesverband übrigens schon in den Vorinstanzen. Das Landgericht ebenso wie das Oberlandesgericht Frankfurt stuften die Gebühren der Deutschen Bank jeweils als zu hoch ein. Der Sinn des Basiskontos wäre damit nicht gegeben. Schließlich ist dieses für schutzbedürftige Menschen gedacht, die sonst kein Konto bekommen. Apropos: Pflicht (für Banken) ist das Basiskonto seit 2016. Seither müssen Banken jedem ein Konto gewähren. Selbst ohne festen Wohnsitz – eine Kontaktadresse reicht – oder festen Job. Kostenlos muss das Basiskonto allerdings nicht sein. Dafür dürfen Banken einen Antrag nur in wenigen Ausnahmen ablehnen. Außerdem müssen Leistungen wie Dispo oder Kreditkarte nicht inbegriffen sein und sind es in der Regel auch nicht.

Banken: Basiskonto macht mehr Aufwand

Die Deutsche Bank rechtfertigte ihren Preis übrigens mit dem höheren Aufwand. Außerdem mit höheren Risiken, die ihr durch das Konto für Jedermann entstehen. Diese Gründe sahen die Richter in Frankfurt durchaus ein. Dennoch dürfen die Banken nicht alle Kosten auf die Kontoinhaber abwälzen.

Im Fazit dürften weitere Klagen drohen. Wobei das BGH wie gesagt offen lässt, welche Gebühr für ein Basiskonto nun „angemessen“ ist…

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